Pflegestufe

Gut versorgt: Pflegegrade 1–5

Pflegestufe: Betreutes Wohnen ist auf einen längeren Aufenthalt ausgerichtet. Anfangs rüstige Menschen mit hervorragender Alltagskompetenz können im weiteren Verlauf erkranken oder pflegebedürftig werden. Ist dies der Fall, so können bei der Pflegeversicherung, je nach Pflegegrad, Leistungen beantragt werden, um die notwendige tägliche Pflege in Form von Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität zu gewährleisten. Betreutes Wohnen in Potsdam umfasst alle Pflegegrade.

Pflegestufe: Welche Pflegegrade gibt es? Was bedeuten die Pflegegrade im Einzelnen?

Pflegestufe – Hier ein kurzer Überblick:

Voraussetzungen für den Pflegegrad 0 sind bereits erfüllt, wenn eine geistige Behinderung oder Demenz vorliegt.

Der Pflegegrad 1 setzt eine gelegentliche Pflegebedürftigkeit voraus. Die Pflegeperson muss täglich eine halbe bis zu einer ganzen Stunde Pflege aufbringen, die auf Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) entfallen sollten.

Der Pflegegrad 2 setzt eine gelegentliche Pflegebedürftigkeit voraus. Dies betrifft sowohl eine tägliche Grundpflege zwischen 30 und 127 Minuten und gelegentliche, nächtliche Hilfen. (Für Pflegebedürftige mit Demenzerkrankungen gelten abweichende Kriterien.

Der Pflegegrad 3 setzt eine mehrfache Pflegebedürftigkeit voraus. Dies betrifft Personen, die Hilfestellung bei der Grundpflege benötigen, die psychosoziale Unterstützung mehrfach täglich sowie nächtliche Hilfen und eine stundenweise Präsenz tagsüber in Anspruch nehmen müssen. (Für Pflegebedürftige mit Demenzerkrankungen gelten abweichende Kriterien.)

Der Pflegegrad 4 wird zugewiesen, wenn eine mehrfache Pflegebedürftigkeit besteht. Das betrifft die Grundpflege zwischen 184 und 300 Minuten täglich sowie die mehrfache psychosoziale Unterstützung und die überwiegende Präsenz einer Pflegekraft tagsüber. (Für Pflegebedürftige mit Demenzerkrankungen gelten abweichende Kriterien.)

Der Pflegegrad 5 berechtigt zu der Inanspruchnahme einer ständigen psychosozialen Unterstützung sowie einer Grundpflege von 245 bis 279 Minuten täglich. Darüber hinaus ist die Präsenz einer Pflegekraft rund um die Uhr erforderlich.

 

Informationen und Aktuelles zum Thema Einstufung und Kriterien der Pflegegrade 1–5 finden Sie auf www.pflegestaerkungsgesetz.de

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